AGB

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Doreen Zörkler, insbesondere Waldbaden-Kurse, Einzelcoachings und Kindergeburtstage in Wernigerode und Umgebung.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt schriftlich (E-Mail, Web-Formular). Der Vertrag kommt erst durch meine Bestätigung (Buchungsbestätigung) zustande.

3. Zahlungsbedingungen

Die Kursgebühr ist spätestens 5 Tage vor dem Termin per Überweisung oder nach Absprache vor Ort in bar zu entrichten. Bei Kindergeburtstagen kann eine Anzahlung von 50% fällig werden.

4. Rücktritt durch den Teilnehmer (Stornierung)

Da ich Termine exklusiv blockiere, gelten folgende Stornogebühren:

  • Bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei.
  • 13 bis 3 Tage vor Termin: 50 %der Gebühr.
  • Ab 48 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 100% der Gebühr.
  • ein Ersatzteilnehmer darf gestellt werden

5. Absage durch den Veranstalter (Wetter & Sicherheit)

Waldbaden findet grundsätzlich auch bei Regen statt. Ich behalte mir jedoch vor, Termine abzusagen bei:

  • Amtlichen Unwetterwarnungen (Sturm, Gewitter, Starkregen).
  • Forstwirtschaftlichen Sperrungen.
  • Krankheit des Kursleiters.
    In diesen Fällen wird die Gebühr voll erstattet oder ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche (z.B. Fahrtkosten) bestehen nicht.

6. Haftung und Sicherheit

  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Wald ist ein naturgegebener Raum mit typischen Gefahren (unebener Boden, herabfallende Äste, Zecken).
  • Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Wichtig für Kindergeburtstage: Die Aufsichtspflicht verbleibt während der gesamten Veranstaltung bei den anwesenden Erziehungsberechtigten/Begleitpersonen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Forst- und Naturschutzrechtliche Bestimmungen:
    „Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt auf Grundlage des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG LSA). Die Teilnehmer sind verpflichtet, die gesetzlichen Waldschutzbestimmungen einzuhalten. Da die Touren teilweise in oder an Gebiete des Nationalparks Harz angrenzen, gelten ergänzend die besonderen Schutz- und Verhaltensvorschriften der Nationalparkverordnung Harz (NP-VO Harz). Den diesbezüglichen Weisungen des Kursleiters ist zur Vermeidung von Bußgeldern und zum Schutz der Natur unbedingt Folge zu leisten.“

Rauchverbot: Im Wald in Sachsen-Anhalt gilt vom 15. Februar bis 15. Oktober ein striktes Rauchverbot (im Nationalpark ganzjährig).

Wegegebot: Im Nationalpark (Kernzone) dürfen die Wege absolut nicht verlassen werden.