1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Doreen Zörkler, insbesondere Waldbaden-Kurse, Einzelcoachings und Kindergeburtstage in Wernigerode und Umgebung.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich (E-Mail, Web-Formular). Der Vertrag kommt erst durch meine Bestätigung (Buchungsbestätigung) zustande.
3. Zahlungsbedingungen
Die Kursgebühr ist spätestens 5 Tage vor dem Termin per Überweisung oder nach Absprache vor Ort in bar zu entrichten. Bei Kindergeburtstagen kann eine Anzahlung von 50% fällig werden.
4. Rücktritt durch den Teilnehmer (Stornierung)
Da ich Termine exklusiv blockiere, gelten folgende Stornogebühren:
- Bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei.
- 13 bis 3 Tage vor Termin: 50 %der Gebühr.
- Ab 48 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 100% der Gebühr.
- ein Ersatzteilnehmer darf gestellt werden
5. Absage durch den Veranstalter (Wetter & Sicherheit)
Waldbaden findet grundsätzlich auch bei Regen statt. Ich behalte mir jedoch vor, Termine abzusagen bei:
- Amtlichen Unwetterwarnungen (Sturm, Gewitter, Starkregen).
- Forstwirtschaftlichen Sperrungen.
- Krankheit des Kursleiters.
In diesen Fällen wird die Gebühr voll erstattet oder ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche (z.B. Fahrtkosten) bestehen nicht.
6. Haftung und Sicherheit
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Wald ist ein naturgegebener Raum mit typischen Gefahren (unebener Boden, herabfallende Äste, Zecken).
- Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Wichtig für Kindergeburtstage: Die Aufsichtspflicht verbleibt während der gesamten Veranstaltung bei den anwesenden Erziehungsberechtigten/Begleitpersonen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Forst- und Naturschutzrechtliche Bestimmungen:
„Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt auf Grundlage des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG LSA). Die Teilnehmer sind verpflichtet, die gesetzlichen Waldschutzbestimmungen einzuhalten. Da die Touren teilweise in oder an Gebiete des Nationalparks Harz angrenzen, gelten ergänzend die besonderen Schutz- und Verhaltensvorschriften der Nationalparkverordnung Harz (NP-VO Harz). Den diesbezüglichen Weisungen des Kursleiters ist zur Vermeidung von Bußgeldern und zum Schutz der Natur unbedingt Folge zu leisten.“
Rauchverbot: Im Wald in Sachsen-Anhalt gilt vom 15. Februar bis 15. Oktober ein striktes Rauchverbot (im Nationalpark ganzjährig).
Wegegebot: Im Nationalpark (Kernzone) dürfen die Wege absolut nicht verlassen werden.